{"id":16515,"date":"2022-12-09T10:24:54","date_gmt":"2022-12-09T09:24:54","guid":{"rendered":"https:\/\/okruhari.sk\/beschwerdeverfahren\/"},"modified":"2025-10-27T22:33:52","modified_gmt":"2025-10-27T21:33:52","slug":"widerrufsbelehrung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/okruhari.sk\/de\/widerrufsbelehrung\/","title":{"rendered":"Widerrufsrecht des Verbrauchers"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"16515\" class=\"elementor elementor-16515 elementor-9809\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-55ba72f elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"55ba72f\" data-element_type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-ebf50cd\" data-id=\"ebf50cd\" data-element_type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-inner-section elementor-element elementor-element-3178888 elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"3178888\" data-element_type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-inner-column elementor-element elementor-element-55c28d7\" data-id=\"55c28d7\" data-element_type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-dca86e5 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"dca86e5\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><strong>Widerrufsrecht des Verbrauchers<\/strong><\/p>\n<p>ARTIKEL I.<br>ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN<\/p>\n<p>1. Diese Reklamationsordnung wird im Einklang mit dem Gesetz Nr. 40\/1964 Slg. \u00fcber das B\u00fcrgerliche Gesetzbuch (weiter nur B\u00fcrgerliches Gesetzbuch) in seiner ge\u00e4nderten Fassung, dem Gesetz Nr. 250\/2007 Slg. \u00fcber den Verbraucherschutz und \u00fcber die \u00c4nderung des Gesetzes Nr. 372\/1990 Slg. \u00fcber die Straftaten in seiner ge\u00e4nderten Fassung sowie mit weiteren allgemein verbindlichen Rechtsvorschriften der Slowakischen Republik erlassen.<br>2die vorliegende Reklamationsordnung regelt das Verfahren der Reklamation der von der Nerio s.r.o.,&nbsp;Gork\u00e9ho 129\/10, 811 01 Bratislava, ID-Nr.: 50 206 460, verkauften Ware im Einklang mit ihrem Gesch\u00e4ftsgegenstand. Sie ist sowohl f\u00fcr den Verk\u00e4ufer als auch f\u00fcr den K\u00e4ufer verbindlich.<br>3. Mit dieser Reklamationsordnung informiert der Verk\u00e4ufer den K\u00e4ufer \u00fcber den Umfang, die Bedingungen und die Art und Weise der Reklamation, einschlie\u00dflich der Informationen dar\u00fcber, wo die Reklamation geltend gemacht werden kann, sowie \u00fcber die Durchf\u00fchrung von Garantiereparaturen.<br>4. Diese Reklamationsordnung ist auf der Internetseite des Verk\u00e4ufers www.okruhari.sk ver\u00f6ffentlicht.<br>5. Durch die Annahme der Ware stimmt der K\u00e4ufer dieser Reklamationsordnung zu und best\u00e4tigt, dass er sich mit ihrem Inhalt vertraut gemacht hat.       <\/p>\n<p>ARTIKEL II.<br>AUSLEGUNG DER BESTIMMUNGEN<\/p>\n<p>1. Unter dem Verk\u00e4ufer wird im Sinne dieses Reklamationsverfahrens die Handelsgesellschaft&nbsp;Nerio s.r.o.,&nbsp;Gork\u00e9ho 129\/10,&nbsp;811 01 Bratislava, ID-Nr.: 50 206 460, eingetragen im Handelsregister des Bezirksgerichts Bratislava III, Abteilung: Sro, Einlage-Nr.:&nbsp;109818\/B verstanden.<\/p>\n<p>2. Unter dem K\u00e4ufer wird im Sinne dieser Reklamationsordnung eine nat\u00fcrliche oder juristische Person verstanden, die als Verbraucher eine Ware vom Verk\u00e4ufer im Rahmen seines Verkaufsnetzes oder durch E-Commerce auf der E-Commerce-Website des Verk\u00e4ufers gekauft hat und die das Recht hat, Anspr\u00fcche aus der M\u00e4ngelhaftung geltend zu machen.<\/p>\n<p>3. Eine Reklamation im Sinne dieser Reklamationsordnung ist ein Anspruch auf M\u00e4ngelhaftung f\u00fcr das Produkt.<\/p>\n<p>4. Unter Erledigung einer Reklamation im Sinne dieser Reklamationsordnung wird die Beendigung des Reklamationsverfahrens durch \u00dcbergabe eines reparierten Produkts, Ersatz des Produkts, R\u00fcckerstattung des Kaufpreises des Produkts, Zahlung eines angemessenen Preisnachlasses auf den Produktpreis, schriftliche Aufforderung zur Annahme der Leistung oder begr\u00fcndete Ablehnung der Reklamation verstanden.<\/p>\n<p>5. Als Gutachten im Sinne dieser Reklamationsordnung gilt die Stellungnahme oder das Gutachten einer befugten, notifizierten oder akkreditierten Person oder das Gutachten einer vom Hersteller zur Durchf\u00fchrung von Garantiereparaturen befugten Person.<\/p>\n<p>ARTIKEL III.<br>HAFTUNG F\u00dcR M\u00c4NGEL<\/p>\n<p>1. Die verkauften Waren m\u00fcssen die gesetzlich vorgeschriebene Qualit\u00e4t, die Menge, das Ma\u00df oder das Gewicht aufweisen und frei von M\u00e4ngeln sein, insbesondere m\u00fcssen sie den verbindlichen technischen Normen entsprechen.<\/p>\n<p>2. Der Verk\u00e4ufer haftet f\u00fcr M\u00e4ngel an der verkauften Ware beim Empfang durch den K\u00e4ufer und f\u00fcr M\u00e4ngel, die nach dem Empfang der Ware innerhalb der Gew\u00e4hrleistungsfrist auftreten. Im Falle von Waren, die zu einem niedrigeren Preis verkauft werden, haftet der Verk\u00e4ufer nicht f\u00fcr M\u00e4ngel, f\u00fcr die ein niedrigerer Preis vereinbart wurde. <\/p>\n<p>3. Die Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt 24 Monate.<\/p>\n<p>4. Ist auf der verkauften Ware, ihrer Verpackung oder der ihr beigef\u00fcgten Gebrauchsanweisung eine Verwendungsdauer angegeben, so l\u00e4uft die Gew\u00e4hrleistungsfrist nicht vor Ablauf dieser Frist ab.<\/p>\n<p>5. Bei Waren, die f\u00fcr eine l\u00e4ngere Nutzungsdauer bestimmt sind, sehen besondere Vorschriften eine l\u00e4ngere Gew\u00e4hrleistungsfrist als 24 Monate vor. Eine Gew\u00e4hrleistungsfrist von mehr als 24 Monaten kann sich auch nur auf einen Teil der Ware beziehen. <\/p>\n<p>6. Die Gew\u00e4hrleistungsfrist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Ware beim K\u00e4ufer. Soll die gekaufte Ware durch einen anderen Unternehmer als den Verk\u00e4ufer in Betrieb genommen werden, so beginnt die Gew\u00e4hrleistungsfrist erst mit dem Tag der Inbetriebnahme, sofern der K\u00e4ufer die Inbetriebnahme sp\u00e4testens drei Wochen nach Erhalt der Ware in Auftrag gegeben und die f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Leistung erforderliche Mitwirkung ordnungsgem\u00e4\u00df und rechtzeitig erbracht hat. <\/p>\n<p>7. Beginnt die Gew\u00e4hrleistungsfrist zu einem anderen Zeitpunkt als dem des Wareneingangs beim K\u00e4ufer, so ist dies in der Gew\u00e4hrleistungsurkunde anzugeben.<\/p>\n<p>8. Auf Verlangen des K\u00e4ufers ist der Verk\u00e4ufer verpflichtet, die Garantie in schriftlicher Form (Garantieschreiben) zu erteilen. Wenn die Beschaffenheit der Ware es zul\u00e4sst, gen\u00fcgt es, anstelle eines Garantiescheins einen Kaufnachweis auszustellen. <\/p>\n<p>9. Durch eine Erkl\u00e4rung im Garantieschein, der dem K\u00e4ufer ausgestellt wird, oder in der Werbung kann der Verk\u00e4ufer eine Garantie gew\u00e4hren, die \u00fcber den Umfang der gesetzlich vorgesehenen Garantie hinausgeht. Der Verk\u00e4ufer hat die Bedingungen und den Umfang dieser Garantie in der Garantieerkl\u00e4rung anzugeben. <\/p>\n<p>10. Der Zeitraum von der Aus\u00fcbung des M\u00e4ngelhaftungsrechts bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der K\u00e4ufer verpflichtet war, die Ware nach Abschluss der Reparatur zu \u00fcbernehmen, wird nicht in die Gew\u00e4hrleistungsfrist eingerechnet.<\/p>\n<p>11. Wird die Ware ersetzt, beginnt die Gew\u00e4hrleistungsfrist mit dem Erhalt der neuen Ware neu zu laufen. Das Gleiche gilt, wenn ein Teil, f\u00fcr das eine Gew\u00e4hrleistung \u00fcbernommen wurde, ausgetauscht wird. Im Falle des Austauschs mangelhafter Ware erh\u00e4lt der K\u00e4ufer eine Quittung, auf der die ausgetauschte Ware gekennzeichnet ist. Weitergehende Anspr\u00fcche sind auf der Grundlage des urspr\u00fcnglichen Lieferscheins und dieses Reklamationsdokuments geltend zu machen.   <\/p>\n<p>12. Die Rechte des K\u00e4ufers aus der M\u00e4ngelhaftung erl\u00f6schen, wenn sie nicht innerhalb der Gew\u00e4hrleistungsfrist geltend gemacht werden.<\/p>\n<p>ARTIKEL IV.<br>GARANTIEBEDINGUNGEN<\/p>\n<p>1. Bei Erhalt der Ware ist der K\u00e4ufer verpflichtet, die Ware zu pr\u00fcfen und die Vollst\u00e4ndigkeit der Ware und der entsprechenden Dokumente (Steuerbeleg, Rechnung, Garantiekarte, Handbuch oder andere f\u00fcr den Betrieb der gekauften Ware notwendige Dokumente) zu kontrollieren. Bei der pers\u00f6nlichen Abholung der Ware ist der K\u00e4ufer verpflichtet, die Ware zu pr\u00fcfen und offensichtliche M\u00e4ngel in Bezug auf mechanische Besch\u00e4digungen der Ware oder ihrer Verpackung, die Menge der gelieferten Ware, die Vollst\u00e4ndigkeit der Dokumente oder andere offensichtliche M\u00e4ngel unverz\u00fcglich zu reklamieren. Bei der Zustellung der Ware per Kurierdienst oder per Post ist der K\u00e4ufer verpflichtet, am Ort der Warenannahme ein Reklamationsprotokoll<br>\u00fcber die festgestellten offensichtlichen M\u00e4ngel \u2013 Unvollst\u00e4ndigkeit der Sendung, mechanische Besch\u00e4digung der Ware, ihrer Verpackung oder andere offensichtliche M\u00e4ngel \u2013 zu erstellen. Sp\u00e4tere Reklamationen, die sich auf offensichtliche M\u00e4ngel der Ware beziehen, die bei der Warenannahme feststellbar sind, sowie auf die Unvollst\u00e4ndigkeit der Ware und der Dokumente, k\u00f6nnen nicht anerkannt werden und eine solche Reklamation wird als unberechtigt betrachtet. Der Verk\u00e4ufer haftet nicht f\u00fcr offensichtliche M\u00e4ngel, die bei der Warenannahme feststellbar sind, und<br>Unvollst\u00e4ndigkeit der \u00fcbergebenen Waren und Dokumente, auch wenn der K\u00e4ufer das Recht, die Waren bei der Annahme zu pr\u00fcfen, nicht aus\u00fcbt.      <\/p>\n<p>2. Mechanische Sch\u00e4den an der Ware, die bei Erhalt nicht erkennbar waren, m\u00fcssen unverz\u00fcglich nach Erhalt der Ware, sp\u00e4testens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt, reklamiert werden. Sp\u00e4tere Reklamationen werden nicht anerkannt. <\/p>\n<p>3. Die Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den an den Waren w\u00e4hrend des Transports geht zu Lasten des Bef\u00f6rderers, da alle Waren versichert sind. Auf der Grundlage des erstellten Protokolls wird dem Kunden ein angemessener Preisnachlass gew\u00e4hrt, oder es wird nach Abschluss des Schadensfalls mit dem Spediteur eine neue Ware geliefert. <\/p>\n<p>4. Wenn die dem K\u00e4ufer \u00fcbergebene Ware nicht der vom Verk\u00e4ufer auf seiner Website angegebenen Qualit\u00e4t entspricht, ist der K\u00e4ufer verpflichtet, den Verk\u00e4ufer sp\u00e4testens innerhalb von 2 Werktagen nach Erhalt der Ware dar\u00fcber zu informieren. Weitere Reklamationen dieser Art werden nicht akzeptiert. <\/p>\n<p>5. Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, vor dem ersten Gebrauch der gekauften Ware die Garantiebedingungen, einschlie\u00dflich der Bedienungsanleitung, zu lesen und diese Informationen zu befolgen.<\/p>\n<p>6. Der K\u00e4ufer ist verpflichtet, seine Rechte aus der M\u00e4ngelhaftung unverz\u00fcglich nach deren Entdeckung, sp\u00e4testens vor Ablauf der Gew\u00e4hrleistungsfrist, auszu\u00fcben.<\/p>\n<p>7. Die Garantie gilt nur f\u00fcr Funktionsm\u00e4ngel der Ware, die durch einen Fabrikationsfehler verursacht wurden.<\/p>\n<p>8. Die Gew\u00e4hrleistung erstreckt sich insbesondere nicht auf M\u00e4ngel, die durch Abnutzung oder \u00fcberm\u00e4\u00dfige Beanspruchung der Ware entstanden sind, auf M\u00e4ngel, die durch die Verwendung der Ware unter Bedingungen entstanden sind, die nicht der Beschaffenheit der Ware entsprechen, oder durch die Verwendung der Ware in einem Zustand, der nicht der Beschaffenheit der Ware entspricht, oder durch die Verwendung der Ware in einem Zustand, der nicht ihrer Beschaffenheit entspricht. m\u00e4ngel, die durch unsachgem\u00e4\u00dfe Behandlung der Ware entgegen der Gebrauchsanweisung, unsachgem\u00e4\u00dfe Bedienung, Pflege und Wartung der Ware, M\u00e4ngel, die durch die Verwendung von anderen als den vom Hersteller oder Lieferanten empfohlenen Komponenten verursacht wurden, M\u00e4ngel, die durch mechanische Besch\u00e4digung der Ware verursacht wurden, m\u00e4ngel, die durch unsachgem\u00e4\u00dfe Montage oder Inbetriebnahme der Waren verursacht wurden, M\u00e4ngel, die durch Reparaturen oder \u00c4nderungen an den Waren verursacht wurden, die von anderen Personen als einer zugelassenen Werkstatt durchgef\u00fchrt wurden, M\u00e4ngel, die durch Witterungseinfl\u00fcsse verursacht wurden, Waren mit besch\u00e4digten Schutzsiegeln und Aufklebern, falls vorhanden, mechanische Besch\u00e4digung der Waren oder M\u00e4ngel, die durch einen Defekt an den Waren verursacht wurden sonstige offensichtliche M\u00e4ngel und Unvollst\u00e4ndigkeiten der \u00fcbergebenen Ware, die dem Verk\u00e4ufer bei Erhalt der Ware nicht angezeigt wurden, und bei mechanischen Besch\u00e4digungen, die bei Erhalt der Ware nicht festgestellt werden konnten, unverz\u00fcglich nach Erhalt der Ware, mit M\u00e4ngeln behaftete Ware, wenn die Verwendung der mit M\u00e4ngeln behafteten Ware die Beseitigung des Mangels verhindert oder das Ausma\u00df des Mangels vergr\u00f6\u00dfert, vor Ablauf der Gew\u00e4hrleistungsfrist verbrauchte Teile mit Verbrauchscharakter, wenn der K\u00e4ufer den Mangel vor Erhalt der Ware kannte, oder wenn der Mangel dem K\u00e4ufer vor Erhalt der Ware nicht angezeigt wurde, oder wenn der Mangel dem K\u00e4ufer vor Ablauf der Gew\u00e4hrleistungsfrist nicht angezeigt wurde. wenn der K\u00e4ufer \u00fcber den Mangel informiert wurde und wegen des Mangels ein Preisnachlass auf die Ware gew\u00e4hrt wurde, wenn der K\u00e4ufer die Ware nach Ablauf der Gew\u00e4hrleistungsfrist reklamiert.   <\/p>\n<p>9. Wenn der Verk\u00e4ufer dem K\u00e4ufer neben der verkauften Ware auch andere Waren als Geschenk anbietet, ist es die Entscheidung des K\u00e4ufers, ob er das angebotene Geschenk annimmt. Das Geschenk ist nicht die verkaufte Ware und f\u00e4llt daher nicht unter die Garantie und der Verk\u00e4ufer haftet nicht f\u00fcr etwaige M\u00e4ngel. Sind dem Verk\u00e4ufer M\u00e4ngel an der dem K\u00e4ufer als Geschenk angebotenen Ware bekannt, so ist er verpflichtet, den K\u00e4ufer beim Anbieten des Geschenks auf diese hinzuweisen. Werden M\u00e4ngel an der geschenkten Ware festgestellt, auf die der Verk\u00e4ufer den K\u00e4ufer nicht hingewiesen hat, ist der K\u00e4ufer berechtigt, das Geschenk zur\u00fcckzugeben. Wenn der K\u00e4ufer das Recht hat, vom Kaufvertrag zur\u00fcckzutreten, ist er verpflichtet, dem Verk\u00e4ufer alles zur\u00fcckzugeben, was er aufgrund des Vertrages erhalten hat, d.h. er ist verpflichtet, die geschenkte Ware zusammen mit der gekauften Ware zur\u00fcckzugeben.    <\/p>\n<p>ARTIKEL V.<br>AUS\u00dcBUNG DES RECHTS AUF M\u00c4NGELHAFTUNG<\/p>\n<p>1. Der K\u00e4ufer kann die M\u00e4ngelhaftungsrechte an der Ware am Sitz der Gesellschaft in&nbsp;Bratislava, &nbsp; &nbsp;Gork\u00e9ho 129\/10&nbsp;oder in einer autorisierten Servicestelle aus\u00fcben (Informationen \u00fcber autorisierte Servicestellen erhalten Sie vom Verk\u00e4ufer \u00fcber die auf dieser Seite in der Sektion \u201cKontakt\u201d aufgef\u00fchrten Kontakte). Die Ware zur Reklamation oder zum R\u00fccktritt vom Vertrag muss der K\u00e4ufer an die Adresse schicken. <\/p>\n<p>2. Verlangt der K\u00e4ufer die Reparatur der mangelhaften Ware und ist auf dem Garantieschein ein anderer, f\u00fcr die Reparatur bestimmter Unternehmer angegeben, der sich am Standort des Verk\u00e4ufers oder an einem dem K\u00e4ufer n\u00e4heren Standort befindet, so hat der K\u00e4ufer das Recht, die Reparatur bei dem f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Garantiereparatur bestimmten Unternehmer durchzuf\u00fchren.<\/p>\n<p>3. Das Recht auf Reparatur der Ware kann der K\u00e4ufer bei autorisierten Servicestellen aus\u00fcben, deren Liste in der Warendokumentation enthalten ist oder die dem K\u00e4ufer auf Anfrage vom Verk\u00e4ufer mitgeteilt werden.<\/p>\n<p>4. Der K\u00e4ufer kann die Reklamation durch \u00dcbergabe der mangelhaften Ware und der entsprechenden Unterlagen oder durch \u00dcbersendung (per Post oder Kurierdienst) an die in den Punkten 1 bis 3 dieses Artikels genannte Stelle geltend machen.  <\/p>\n<p>5. L\u00e4sst die Beschaffenheit der Ware eine \u00dcbergabe an den Verk\u00e4ufer oder an eine autorisierte Servicestelle nicht zu, so hat der K\u00e4ufer das Recht, die Beseitigung des Mangels an Ort und Stelle zu verlangen oder mit dem Verk\u00e4ufer die Art des Transports der Ware zu vereinbaren.<\/p>\n<p>6. Bei der Geltendmachung des Anspruchs ist der K\u00e4ufer verpflichtet, den Garantieschein (falls ausgestellt) und den Nachweis \u00fcber den Kauf der Ware oder die Zahlung des Kaufpreises vorzulegen. Im Falle der Nichtvorlage der oben genannten Dokumente wird die Reklamation nicht als Garantieanspruch anerkannt. Ein unvollst\u00e4ndiger oder unrichtig ge\u00e4nderter Garantieschein ist ung\u00fcltig. Der K\u00e4ufer ist au\u00dferdem verpflichtet, einen Nachweis \u00fcber fr\u00fchere Reparaturen im Zusammenhang mit der Garantie zu erbringen.    <\/p>\n<p>7. Bei der Geltendmachung eines Anspruchs muss der K\u00e4ufer den Mangel an der Ware und die Art und Weise, in der sich der Mangel manifestiert, genau beschreiben. Gleichzeitig hat er eine Kontaktadresse (Wohnsitz, Sitz, Telefonnummer, E-Mail) anzugeben, unter der der Verk\u00e4ufer \u00fcber die Art und Weise der Bearbeitung der Reklamation informiert wird. Der Verk\u00e4ufer haftet nicht f\u00fcr falsche Angaben des K\u00e4ufers und f\u00fcr die Unm\u00f6glichkeit der Zustellung von Dokumenten an die vom K\u00e4ufer angegebene Kontaktadresse. Der K\u00e4ufer muss auch angeben, welche M\u00e4ngelhaftungsanspr\u00fcche er geltend macht und wie er den Erhalt der beglichenen Forderung verlangt (pers\u00f6nliche Entgegennahme, Postversand).   <\/p>\n<p>8. Sendet der K\u00e4ufer die mangelhafte Ware an den Verk\u00e4ufer oder an eine Servicestelle, so hat er sie in einer geeigneten Verpackung zu verpacken, die die Ware ausreichend sch\u00fctzt und den Anforderungen an den Transport von zerbrechlichen G\u00fctern entspricht, und die Sendung mit den entsprechenden Symbolen zu kennzeichnen. Der Verk\u00e4ufer haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den an der Ware, die durch unsachgem\u00e4\u00dfe Verpackung entstehen. <\/p>\n<p>9. Das Datum, an dem der K\u00e4ufer eine Reklamation beim Verk\u00e4ufer oder einer autorisierten Servicestelle einreicht, gilt als das Datum, an dem die Reklamation eingeleitet wird. Im Falle einer pers\u00f6nlichen Reklamation ist dies der Tag, an dem die mangelhafte Ware zusammen mit den entsprechenden Dokumenten dem Verk\u00e4ufer oder einer autorisierten Servicestelle \u00fcbergeben wird. Im Falle der \u00dcbersendung der mangelhaften Ware an den Verk\u00e4ufer oder an eine Servicestelle gilt das Datum, an dem die mangelhafte Ware und die entsprechenden Unterlagen dem Verk\u00e4ufer oder der Servicestelle \u00fcbergeben werden, als Datum der Einleitung des Reklamationsverfahrens.    <\/p>\n<p>10. \u00dcbergibt der K\u00e4ufer bei der Reklamation nicht alle erforderlichen Unterlagen, sind die Unterlagen nicht lesbar oder ist die \u00fcbergebene Ware nicht vollst\u00e4ndig, so beginnt das Reklamationsverfahren erst mit dem Tag der \u00dcbergabe der vollst\u00e4ndigen Ware und aller erforderlichen Unterlagen. Wenn der K\u00e4ufer die fehlenden Dokumente und Waren auch auf Aufforderung des Verk\u00e4ufers nicht erg\u00e4nzt, wird die Reklamation als unbegr\u00fcndet angesehen.  <\/p>\n<p>ARTIKEL VI.<br>BEARBEITUNG VON REKLAMATIONEN<\/p>\n<p>1. Bei der pers\u00f6nlichen Reklamation der Ware stellt der Mitarbeiter des Verk\u00e4ufers dem K\u00e4ufer ein Abnahmeprotokoll aus, das eine Best\u00e4tigung der Annahme (Anmeldung) der Reklamation darstellt.<\/p>\n<p>2. Wenn die Reklamation per Fernkommunikation erfolgt, ist der Verk\u00e4ufer verpflichtet, dem K\u00e4ufer die Empfangsbest\u00e4tigung (Reklamation) sofort zuzustellen; wenn die Best\u00e4tigung nicht sofort zugestellt werden kann, muss sie unverz\u00fcglich zugestellt werden, sp\u00e4testens jedoch zusammen mit dem Nachweis der Reklamationserledigung; die Reklamationsbest\u00e4tigung muss nicht zugestellt werden, wenn der K\u00e4ufer die M\u00f6glichkeit hat, die Reklamation auf andere Weise nachzuweisen.<\/p>\n<p>3. Macht der K\u00e4ufer eine Forderung geltend, so ist der Verk\u00e4ufer oder ein von ihm beauftragter Mitarbeiter oder eine von ihm bevollm\u00e4chtigte Person verpflichtet, den K\u00e4ufer \u00fcber seine Rechte nach \u00a7\u00a7 622, 623 BGB zu informieren. Aufgrund der Entscheidung des K\u00e4ufers, welches der M\u00e4ngelhaftungsrechte er geltend macht, ist der Verk\u00e4ufer verpflichtet, die Art und Weise der Reklamationserledigung unverz\u00fcglich zu bestimmen, in komplizierten F\u00e4llen sp\u00e4testens innerhalb von 7 Arbeitstagen ab dem Datum der Reklamation, in begr\u00fcndeten F\u00e4llen, insbesondere wenn eine komplizierte technische Beurteilung des Zustands der Ware oder Dienstleistung erforderlich ist, sp\u00e4testens innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Reklamation. Sobald die Art der Bearbeitung der Reklamation festgelegt ist, wird die Reklamation unverz\u00fcglich bearbeitet; in begr\u00fcndeten F\u00e4llen kann die Reklamation sp\u00e4ter bearbeitet werden; die Bearbeitung der Reklamation darf jedoch nicht l\u00e4nger als 30 Tage ab dem Datum der Reklamation dauern.  <\/p>\n<p>4. Nach Ablauf der in Absatz 3 dieses Artikels genannten Frist f\u00fcr die Erledigung der Reklamation hat der K\u00e4ufer das Recht, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder die Ware gegen neue Ware austauschen zu lassen. <\/p>\n<p>5. Hat der K\u00e4ufer die Ware innerhalb der ersten 12 Monate nach dem Kauf reklamiert, kann der Verk\u00e4ufer die Reklamation nur auf der Grundlage eines fachlichen Gutachtens ablehnen; unabh\u00e4ngig vom Ergebnis des fachlichen Gutachtens kann der Verbraucher nicht zur Zahlung der Kosten des fachlichen Gutachtens oder sonstiger Kosten im Zusammenhang mit dem fachlichen Gutachten verpflichtet werden.<\/p>\n<p>6. Hat der K\u00e4ufer die Ware nach Ablauf von 12 Monaten nach dem Kauf reklamiert und hat der Verk\u00e4ufer die Reklamation abgelehnt, so gibt die Person, die die Reklamation reguliert hat, im Nachweis \u00fcber die Regulierung der Reklamation an, an wen der Verbraucher das Produkt zur fachlichen Begutachtung schicken kann. Wird das Produkt zur Begutachtung an eine benannte Person geschickt, so sind die Kosten der Begutachtung sowie alle anderen in diesem Zusammenhang angemessenerweise anfallenden Kosten vom Verk\u00e4ufer zu tragen, unabh\u00e4ngig vom Ergebnis der Begutachtung. Weist der Verbraucher durch das Sachverst\u00e4ndigengutachten nach, dass der Verk\u00e4ufer f\u00fcr den Mangel haftet, kann der Verbraucher den Anspruch erneut geltend machen; die Gew\u00e4hrleistungsfrist l\u00e4uft nicht ab, w\u00e4hrend<br>das Sachverst\u00e4ndigengutachten durchgef\u00fchrt wird. Der Verk\u00e4ufer ist verpflichtet, dem Verbraucher innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der erneuten Geltendmachung des Anspruchs alle Kosten f\u00fcr das Gutachten sowie alle damit verbundenen Kosten zu erstatten, die in angemessener Weise entstanden sind. Eine erneut geltend gemachte Forderung kann nicht zur\u00fcckgewiesen werden.    <\/p>\n<p>7. Im Falle einer offensichtlich unbegr\u00fcndeten Reklamation des K\u00e4ufers ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, vom K\u00e4ufer eine Entsch\u00e4digung f\u00fcr die im Zusammenhang mit der Reklamation entstandenen Kosten zu verlangen.<\/p>\n<p>8. Der Verk\u00e4ufer stellt dem K\u00e4ufer sp\u00e4testens 30 Tage nach dem Datum der Reklamation einen Ausgangsbericht \u00fcber die Erledigung der Reklamation aus, der eine Best\u00e4tigung der Erledigung der Reklamation darstellt. Zusammen mit der Aush\u00e4ndigung des Ausgangsberichts erf\u00fcllt der Verk\u00e4ufer auch seine Verpflichtung aus der Reklamation (Aush\u00e4ndigung der reparierten reklamierten Ware, Aush\u00e4ndigung der neuen Ware, gegen die die reklamierte Ware ausgetauscht wurde, R\u00fcckerstattung des Kaufpreises oder eines Teils davon oder R\u00fcckgabe der nicht reparierten reklamierten Ware, wenn die Reklamation abgelehnt wurde). <\/p>\n<p>9. Der Verk\u00e4ufer informiert den K\u00e4ufer \u00fcber die Erledigung der Reklamation per E-Mail an<br>, wenn der K\u00e4ufer eine E-Mail-Adresse zu diesem Zweck angegeben hat. Gleichzeitig fordert der Verk\u00e4ufer den K\u00e4ufer auf,<br>die Ware oder jeden anderen Anspruch, der dem K\u00e4ufer aus der Reklamation<br>zusteht (R\u00fcckerstattung des Kaufpreises, Ersatz der Sache), entgegenzunehmen, wenn der K\u00e4ufer die pers\u00f6nliche Entgegennahme<br>der erledigten Reklamation verlangt hat. Verlangt der K\u00e4ufer die \u00dcbersendung der erledigten Reklamation<br>per Post, sendet der Verk\u00e4ufer die reparierte Ware, die ersetzte neue Ware oder den Kaufpreis zusammen mit der Best\u00e4tigung \u00fcber die Erledigung der Reklamation (Ausgangsbericht) an die Adresse des K\u00e4ufers  <\/p>\n<p>10. Der Verk\u00e4ufer ist verpflichtet, ein Reklamationsregister zu f\u00fchren und es der Aufsichtsbeh\u00f6rde auf Verlangen zur Einsicht vorzulegen. Das Reklamationsregister muss Informationen \u00fcber das Datum<br>der Reklamation, das Datum und die Art der Bearbeitung der Reklamation sowie die Seriennummer des Reklamationsdokuments enthalten. <\/p>\n<p>ARTIKEL VII.<br>METHODEN DER BESCHWERDEBEARBEITUNG<\/p>\n<p>1. Wenn w\u00e4hrend der Garantiezeit ein Mangel an der Ware auftritt, der behoben werden kann, hat der K\u00e4ufer das Recht, diesen Mangel kostenlos, rechtzeitig und ordnungsgem\u00e4\u00df beheben zu lassen. Der Verk\u00e4ufer ist zur unverz\u00fcglichen Beseitigung des Mangels verpflichtet. Der Verk\u00e4ufer entscheidet \u00fcber die Art und Weise der Beseitigung des Mangels. Anstelle der Beseitigung des Mangels kann der K\u00e4ufer den Austausch der Ware oder, wenn der Mangel nur einen Teil der Ware betrifft, den Austausch des Teils verlangen, sofern dem Verk\u00e4ufer dadurch keine im Verh\u00e4ltnis zum Preis der Ware oder zur Schwere des Mangels unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigen Kosten entstehen. Der Verk\u00e4ufer kann die mangelhafte Ware stets durch eine mangelfreie Ware ersetzen, anstatt den Mangel zu beheben, wenn dies f\u00fcr den K\u00e4ufer keine schwerwiegenden Unannehmlichkeiten mit sich bringt. Behebbare M\u00e4ngel sind M\u00e4ngel, deren Beseitigung die Qualit\u00e4t und den Nutzen der Ware nicht beeintr\u00e4chtigt.     <\/p>\n<p>2. Solange die Garantiereparatur das Aussehen der Ware nicht beeintr\u00e4chtigt hat und die Funktionsf\u00e4higkeit der Ware nicht beeintr\u00e4chtigt wurde, ist es m\u00f6glich, die Reklamation durch einen Nachlass auf den Kaufpreis zu l\u00f6sen.<\/p>\n<p>3. Der K\u00e4ufer hat das Recht, kostenlosen Ersatz der Ware zu verlangen oder vom Kaufvertrag zur\u00fcckzutreten, wenn ein Mangel an der Ware vorliegt, der nicht beseitigt werden kann und der die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Nutzung der Ware als mangelfreie Ware verhindert, wenn der Mangel zwar beseitigt werden kann, der K\u00e4ufer die Ware aber aufgrund des Wiederauftretens des Mangels nach der Reparatur nicht ordnungsgem\u00e4\u00df nutzen kann; das erneute Auftreten eines Mangels nach der Reparatur gilt als gegeben, wenn derselbe Mangel nach mindestens zwei vorangegangenen Reparaturen zum dritten Mal auftritt, wenn die M\u00e4ngel behebbar sind, der K\u00e4ufer die Ware aber wegen einer gr\u00f6\u00dferen Anzahl von M\u00e4ngeln nicht ordnungsgem\u00e4\u00df nutzen kann; als gr\u00f6\u00dfere Anzahl von M\u00e4ngeln gelten mindestens drei verschiedene behebbare M\u00e4ngel gleichzeitig, die die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Nutzung der Ware verhindern, oder wenn der Verk\u00e4ufer die Reklamation nicht innerhalb der gesetzlichen Frist von 30 Tagen behebt (in diesem Fall gilt sie als unbehebbarer Mangel).<\/p>\n<p>4. Treten andere unbehebbare M\u00e4ngel an der Ware auf, so hat der K\u00e4ufer Anspruch auf einen angemessenen Preisnachlass auf die Ware.<\/p>\n<p>5. Bei der Erledigung der Reklamation durch Gew\u00e4hrung eines Preisnachlasses werden die Art des Mangels, der Grad und die Art der Abnutzung der Ware sowie die M\u00f6glichkeit ihrer weiteren Nutzung ber\u00fccksichtigt. Die H\u00f6he des gew\u00e4hrten Rabatts wird vom Verk\u00e4ufer festgelegt. <\/p>\n<p>6. Weist die zu einem niedrigeren Preis verkaufte Ware einen Mangel auf, f\u00fcr den der Verk\u00e4ufer haftet, so hat der K\u00e4ufer anstelle des Rechts auf Umtausch der Ware das Recht auf einen angemessenen Nachlass auf den Kaufpreis.<\/p>\n<p>7. Der Verk\u00e4ufer ist verpflichtet, die Reklamation zu erledigen und das Reklamationsverfahren durch die \u00dcbergabe der reparierten Ware, den Ersatz der Ware, die R\u00fcckerstattung des Kaufpreises der Ware (im Falle des R\u00fccktritts des K\u00e4ufers vom Vertrag), die Zahlung eines angemessenen Preisnachlasses auf den Warenpreis, eine schriftliche Aufforderung zur \u00dcbernahme der Leistung, eine begr\u00fcndete Ablehnung der Reklamation zu beenden.<\/p>\n<p>8. Die Erledigung der Reklamation l\u00e4sst das Recht des K\u00e4ufers auf Schadensersatz gem\u00e4\u00df dem Gesetz Nr. 294\/1999 Slg. \u00fcber die Haftung f\u00fcr Sch\u00e4den durch fehlerhafte Produkte in seiner ge\u00e4nderten Fassung unber\u00fchrt.  <\/p>\n<p>ARTIKEL VIII.<br>SCHLUSSBESTIMMUNGEN<\/p>\n<p>1. Das vorliegende Reklamationsverfahren tritt am 01. 05. 2022 in Kraft und wird wirksam. 05. 2022.<\/p>\n<p>2. Der Verk\u00e4ufer beh\u00e4lt sich das Recht vor, diese Reklamationsordnung ohne vorherige Ank\u00fcndigung zu \u00e4ndern.<\/p>\n<p>3. In Bratislava am 01.05.2022.<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Widerrufsrecht des Verbrauchers ARTIKEL I.ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1. 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